AGB

Teilnahmebedingungen TMS-Lehrgänge und TMS-Camps

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen kann jedermann, der das 7. Lebensjahr vollendet hat.

Wie findet man die richtige Trainings-Maßnahme?

Eine Übersicht unser Trainingsangebote finden Sie im Internet unter der Adresse www.tms-tischtennis.de.

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Auswahl der richtigen Trainingsmaßnahme und bei sonstigen Fragen gerne telefonisch behilflich unter 0511 / 716 820.

Wo, wann und wie kann man sich zu Lehrgängen und Camps anmelden?

Anmeldungen sind jederzeit bei TMS TISCHTENNIS GMBH möglich, Kontaktdaten siehe unten. Verwenden Sie bitte möglichst den vorgesehenen Anmeldevordruck.

Telefonische Anmeldungen sind nur in Ausnahmen möglich.

Wegen der Begrenzung der Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Deshalb empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung vor Lehrgangsbeginn.

Mindestteilnehmerzahl

Die angekündigten Lehrgänge und Camps können in der Regel nur bei einer Mindestbelegung von

•16 Teilnehmern bei TMS-Lehrgängen

•24 Teilnehmern pro Kurs bei den Camps in Aurich

durchgeführt werden.

Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich TMS TISCHTENNIS GMBH vor, die betreffende Trainingsmaßnahme abzusagen.

Sollte durch höhere Gewalt eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge nicht möglich sein, ist TMS TISCHTENNIS GMBH ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

In diesen Fällen erfolgt selbstverständlich die umgehende Erstattung der vorab geleisteten Teilnehmergebühren.

Teilnehmergebühren

Die Teilnehmergebühren richten sich nach den Angaben im Prospekt oder unserer Webseite und gelten jeweils für eine Person.

Zahlung der Gebühr für TMS-Lehrgänge

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung können sie den Gesamtpreis der Trainingsmaßnahme auf das Konto TMS Tischtennis GmbH IBAN DE13 2519 3331 7503 1868 00 (Volksbank Hildesheim BLZ 25193331, Konto-Nr. 7503186800) überweisen.

Ansonsten ist die Bezahlung von TMS-Lehrgängen auch in bar vor Beginn der Lehrgangsmaßnahme möglich.

Unregelmäßige Teilnahme oder vorzeitiges Ausscheiden entbindet nicht von der Zahlung der vollen Teilnehmergebühr.

Anmeldeschluss Zahlung der Gebühr für TMS-Camps

Für unsere Trainingscamps in Aurich ist eine Anmeldung bis zum 15.05. des Jahres wünschenswert. Die komplette Teilnehmergebühr ist bis hier bis zum 31.05. auf das oben genannte Konto zu entrichten. Meldungen über den 15.05. hinaus sind möglich, falls die volle Teilnehmerzahl nicht erreicht sein sollte. Bitte fragen Sie auch bei kurzfristigem Interesse gerne nach.

Lehrgang ummelden

Der Wechsel in einen anderen als den ursprünglich belegten Lehrgang ist nur nach Absprache mit TMS TISCHTENNIS GMBH möglich.

Absprachen mit einem Trainer sind unzulässig.

Lehrgang abmelden

Sollte jemand aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund an der Lehrgangsmaßnahme nicht teilnehmen können, so ist eine schriftliche Abmeldung bei TMS TISCHTENNIS GMBH erforderlich, um von der Zahlungspflicht entbunden zu sein.

Falls Sie den gebuchten Lehrgang absagen, entstehen Ihnen folgende Kosten:

Ab dem 15. Tag vor Lehrgangsbeginn 30 %, nach dem 8. Tag müssen wir 60% des Gesamtpreises berechnen.

Camp abmelden

Sollte jemand aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund am Trainingscamp Aurich nicht teilnehmen können, so ist eine schriftliche Abmeldung bei TMS TISCHTENNIS GMBH erforderlich. Falls Sie das gebuchte Camp absagen, entstehen Ihnen folgende Kosten:

Ab dem 45. Tag vor Lehrgangsbeginn berechnen wir 25%, ab dem 30. Tag 50%, ab dem 15. Tag 75% des Gesamtpreises.

Bei Nichtanreise erfolgt keine Rückzahlung.

Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. Somit haften wir für die Richtigkeit der Beschreibung aller in unserem Prospekt und auf unserer Webseite angebotenen Dienstleistungen, jedoch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung des Prospektes verändern, obwohl wir Sie über erhebliche nachträgliche Veränderungen nach Möglichkeit informieren werden.

Sollte ohne eigenes Verschulden der TMS Tischtennis GmbH eine gebuchte Leistung nicht zur Verfügung stehen, sind wir berechtigt eine Ersatzleistung anzubieten.

Die TMS Tischtennis GmbH behält sich die Zusammensetzung des Trainerteams vor. Darüber hinaus haften wir für alle Schäden, außer Körperschäden, auf den 3-fachen Lehrgangspreis beschränkt.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haften wir unbegrenzt, auch wenn sonstige Schäden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.

Beanstandungen

Beanstandungen müssen sofort vor Ort der Lehrgangsleitung vorgetragen werden. Die Lehrgangsleitung ist allerdings nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzunehmen.

Innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Wochen nach Beendigung des Lehrgangs oder Camps müssen Sie Ihre Ansprüche schriftlich bei TMS TISCHTENNIS GMBH anmelden.

Unsere Haftung ist in der Höhe nach auf die an uns bezahlte Gebühr beschränkt. Sämtliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach Veranstaltungsende.

Fotos und Videos!

die bei Lehrgängen und den Camps entstandenen Fotos und Videos dürfen von TMS TISCHTENNIS GMBH auf der Webseite, in Prospekten und Katalogen sowie auf den Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden und ggf. auch zu werblichen Zwecken ohne vorherige Nachfrage genutzt werden. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zum Datenschutz.

Badesee Camp Aurich

In unmittelbarer Nähe zum Gästehaus befindet sich ein Badesee, der durch die Lehrgangsteilnehmer genutzt werden kann. Der Besuch des Badesees gehört ausdrücklich nicht zu den Angeboten von TMS TISCHTENNIS GMBH.

Eine Badeaufsicht wird teilweise durch den Betreiber des Badesees (tagsüber bei schönem Wetter) gewährleistet. In den Abendstunden wird der See nicht beaufsichtigt, nach Einbruch der Dunkelheit ist das Baden verboten! TMS TISCHTENNIS GMBH kann keine Haftung für Badeunfälle übernehmen.

Abschlussbestimmung / Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der ungültigen oder unvollständigen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand 01.10.2023